Ausgestoßene

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  • Ausgestoßene(r)
    • Ausgestoßene(r) - Eine Person, die aus freien Stücken wählen kann oder von einem Offizier ihres Hauses oder Clan's ausgestoßen wurde. Die Existenz eines Ausgestoßenen ist ohne Gesetz und ohne Gewissheit über seine Sicherheit.
    • Ein Vampir, der aus persönlichen oder politischen Gründen aus seiner Blutlinie, seinem Clan oder seinem Haus verstoßen wurde oder sich dazu entschlossen hat, diese zu verlassen, muss zusätzlich 0,25 L/Tag an Unterhalt zahlen.
    • Der direkte Kontakt mit der Quelle ist nicht möglich und die Assistenz durch das Grave Designs Unterstützungsteam ist begrenzt.
  • Ausgestoßene Vampire müssen sich nicht an die vom Großen Rat erlassenen Gesetze der Vampirgemeinschaft halten, sind jedoch auch nicht vor Angriffen durch andere Vampire geschützt (außer durch ihren Verstand).


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